Was muss ich beim Teilen von Links und Bildern bei Facebook beachten?

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Aktuell geht ein entsetztes Raunen durch die Internetgemeinde: Die Betreiberin einer Fahrschule erhielt jüngst eine Abmahnung über mehr als 1.000 Euro, weil sie einen Artikel der BILD-Zeitung und damit auch das mit dem Artikel verbundene Vorschaubild auf ihrer Facebook-Seite geteilt hatte. Die Abmahnung kam nicht von der Zeitung, sondern von dem Fotografen. Seine Begründung: Die Fahrlehrerin hatte vergessen, seinen Namen als Urheber des Fotos zu nennen.

Das Teilen von Bildern

Das sollte mittlerweile jeder wissen: Bilder (seien es Fotos oder Illustrationen) sind immer urheberrechtlich geschützt. Mit dem Urheberrecht verbunden ist das Nutzungsrecht. Ein Bild eines anderen also einfach auf der eigenen Website, im eigenen Facebook-Profil oder auf der eigenen Facebook-Seite unter eigenem Namen (wieder) zu veröffentlichen, ist eine Urheberrechtsverletzung. Wer deswegen nicht abgemahnt werden möchte, muss vorher das Nutzungsrecht erwerben und bei der Veröffentlichung den Namen des Urhebers kenntlich machen.

Das Teilen von Links und Bildern

Teilen Sie den Link auf Facebook, sucht das amerikanische Social Media Portal die verlinkte Seite immer nach Bildern ab und generiert hieraus ein Vorschaubild. Manchmal stellt Facebook auch eine Auswahl von mehreren Bildern als Vorschaubild zur Verfügung. Welches Bild beim Teilen als Vorschaubild angezeigt werden soll, kann der Seitenbetreiber über Einstellungen der Open Graph-Funktion beeinflussen.* Ohne eine derartige Definition trifft Facebook selbst die Entscheidung. Der Einfluss, den Sie in diesem Zusammenhang haben, beschränkt sich darauf, aktiv dafür zu sorgen, dass Facebook gar kein Vorschaubild anzeigt.

Zwei Möglichkeiten, einen Link ohne Vorschaubild zu teilen

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, bei Facebook einen Link zu teilen:

  1. Nutzung eines Share-Buttons
  2. Kopieren des Links in die eigene Statusmeldung

Möchten Sie nun verhindern, dass Facebook ein Vorschaubild anzeigt, gilt folgendes Vorgehen:

Im ersten Fall können Sie ein Häkchen setzen vor Kein Miniaturbild und damit für sorgen, dass Facebook kein Vorschaubild anzeigt.

Im zweiten Fall haben Sie die Möglichkeit, das Vorschaubild per Klick auf das X in der oberen rechten Bildecke zu löschen.

Rechtlich auf der sicheren Seite?

Nun wissen wir aber alle, dass wir auf Bilder erheblich stärker reagieren als auf Texte. Grundsätzlich auf Vorschaubilder zu verzichten, würde aus Ihrer Facebook-Chronik eine Bleiwüste machen. Was können Sie also tun, wenn Sie auf Vorschaubilder nicht verzichten, rechtlich aber auf der sicheren Seite sein wollen? Wir wünschten, wir könnten Ihnen darauf eine befriedigende Antwort geben.

Medienrechtsanwalt Christian Solmecke rät, auf jeden Fall die Share-Funktion zu nutzen, weil Sie dann gegebenenfalls unterstellen können, dass der Seitenbetreiber die Frage nach den Nutzungsrechten hinreichend geklärt hat. Oder nur Links Ihnen bekannter Websites zu teilen, bei denen Sie zumindest hoffen können, dass die Nutzungsrechte geklärt sind. Sicherheit bietet Ihnen dieses Vorgehen jedoch nicht.

Sehr sinnvoll erscheint uns der Ratschlag von Rechtsanwalt Thomas Schwenke, der bereits 2013 darauf hinwies, dass es praktisch unmöglich sei, Social Media Marketing zu betreiben, ohne dabei Urheberrechtsverstöße zu begehen. Also gelte es, Rücklagen für den Tag zu bilden, da bei Ihnen die erste Abmahnung ins Haus flattert. Um das Risiko zu minimieren, sollten Sie, seinem Rat zufolge, generell auf Vorschaubilder bei Links zu Stock-Bild-Archiven, Fotografenseiten, Galerien oder ähnliche verzichten. Deswegen ganz auf Ihr Social Media Marketing zu verzichten, kann jedenfalls auch nicht die Lösung sein.

 


* Wir benutzen für unsere Blogbeiträge ein Standardbild, dessen Urheber wir selbst sind. Dies gilt auch für alle anderen Fotos, die wir auf dieser Website veröffentlicht haben. Teilen Sie nun einen unserer Beiträge oder eine unserer Seiten, so dürfen Sie die Vorschaubilder nutzen.

Disclaimer: Wir weisen hier ausdrücklich darauf hin, dass dieser Blogbeitrag keine rechtliche Beratung darstellt.

 

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