Wenn man ein Kontaktformular auf der Website veröffentlicht, muss man eine ganze Reihe von Anforderungen beachten. Dabei ist grundsätzlich nachvollziehbar, warum gerade der Kontaktformular Datenschutz so bedeutsam ist. Immerhin bietet das Formular für Sie als Nutzer die Möglichkeit, dem Anbieter Informationen zukommen zu lassen. Eine der Anforderungen besagt, dass Sie vor dem Absenden wissen sollten, was mit Ihren Angaben geschieht. Zum Beispiel, dass sie gespeichert werden. Auch wenn das auf den ersten Blick offensichtlich zu sein scheint. Doch wie soll denn nun dieser Datenschutzhinweis aussehen? Benötigt er das sogenannte opt-in-Verfahren? Und wie lässt sich das zum Beispiel mit der Contact Form 7 Zustimmung realisieren?
Kontaktformular Datenschutz: der Hinweis
Bei der Kontaktaufnahme mit dem Anbieter (zum Beispiel per Kontaktformular oder E-Mail) werden die Angaben des Nutzers zwecks Bearbeitung der Anfrage sowie für den Fall, dass Anschlussfragen entstehen, gespeichert.
Der Informationsgehalt dieses Hinweises erscheint nicht allzu groß. Ich habe ihn mir auch nicht selbst ausgedacht, sondern vom Datenschutz-Generator übernommen. Und der hält sich nur daran, was in deutschen Gerichten erdacht wurde. Dabei stellt sich sicherlich die Frage, wie das denn mit elektronischer Post ohne Speicherung funktionieren soll. Dennoch wäre es durchaus denkbar, dass jemand so ein Kontaktformular für Zwecke nutzen will, die weit über den eigentlich Sinn hinausgehen. Das würde ich als Nutzerin vorher jedenfalls wissen wollen.
Bei meinen Kontaktformularen geht es jedenfalls nur um die Tatsache, dass ich sie zwecks Bearbeitung Ihrer Anfragen speichere. Doch wo genau soll ich diesen Hinweis veröffentlichen?
Wohin mit dem Hinweis?
Der Hinweis, was mit den verschickten Daten passiert, gehört auf jeden Fall in die Datenschutzerklärung. Die braucht ohnehin jede Website und jedes Blog. Doch das allein reicht offenbar nicht aus. Sie soll auch in Reichweite des Kontaktformulars veröffentlicht werden. So scheint zumindest die minimale Anforderung zu sein.
Besser allerdings, wenn sich das Kontaktformulare ohne Bestätigung der Kenntnisnahme dieses Hinweises gar nicht verschicken lässt. Das kennen Sie von Online-Shops, bei denen Sie auch erst einmal diverse Kontrollkästchen abhaken müssen, bevor Sie Ihre Bestellung abschicken können. Und genau hier kommt das Kontrollkästchen der Contact Form 7 Zustimmung zum Tragen.
Contact Form 7 Zustimmung für das opt-in-Verfahren

Das WordPress Plugin Contact Form 7 bietet für diesen Zweck die Zustimmung (Acceptance) an. Das heißt ein Kontrollkästchen, das Sie anklicken müssen, um zu bestätigen, dass Sie etwas gelesen haben. Richtig eingestellt, sorgt diese Checkbox auch für den passenden Fehlerhinweis, falls ein Nutzer vergessen haben sollte, sein Häkchen zu setzen. Ohne diese Zustimmung lässt sich das Kontaktformular jedenfalls gar nicht abschicken.
Einstellungen für die Contact Form 7 Zustimmung
Damit Ihr Kontaktformular nun einen entsprechenden Datenschutzhinweis sowie die passende Fehlermeldung ausgibt, beachten Sie folgende Einstellungen:
- Ergänzen Sie durch Klick auf Zustimmung das Acceptance Kontrollkästchen. Dies sollte bestenfalls zwischen dem Textfeld und dem Sende-Button erscheinen.
- Fügen Sie dann den für Sie passenden Datenschutz-Hinweis hinzu.
- Klicken Sie auf Zusätzliche Einstellungen und fügen Sie hier folgende Angabe ein:
acceptance_as_validation: on.
Dies sorgt dafür, dass Ihr Formular die passende Fehlermeldung ausgibt, falls ein Nutzer vergisst, den Datenschutzhinweis zu bestätigen.
Ihre Eingaben sollten in etwa so aussehen:

Zusätzliche Infos zum Kontaktformular Datenschutz
Nicht nur der fehlende Hinweis, was mit den übersandten Daten geschieht, kann hierzulande zu Problemen führen. Auch sollte ein Kontaktformular so wenig Pflichtfelder wie möglich aufweisen. Dies ist aber auch in Hinsicht auf Nutzerfreundlichkeit bemerkenswert. Wer will schon mehr Felder als nötig ausfüllen!
Last but not least: Auch das schlichteste Kontaktformular kann zu Ärger führen, wenn es nicht verschlüsselt übertragen wird. Sprich: Betreiben Sie Ihre Website mit einem Zertifikat wie zum Beispiel Lets Encrypt. Das sorgt dafür, dass Ihre Website fortan über https:// erreichbar ist. Mittlerweile gibt es eine ganze Reihe deutscher Webhosting Anbieter, die dieses Zertifikat – wenn vielleicht auch meist nicht im billigsten Hostingpaket – kostenlos zur Verfügung stellen.
UPDATE 23.07.2018: Korrektur der Angaben im Bild
Leser/innen, die genau hingeschaut haben, ist aufgefallen: Tatsächlich fehlen im Screenshot oben zwei tags. Das eine ist das öffnende p-tag vor dem öffnenden acceptance-tag. Oups! Das ist aber auch mal ein typisches Beispiel für das Arbeiten mit HTML: Irgendwann sieht man den einzelnen Baum vor lauter Wald nicht mehr.
Die Zustimmung als Absatz formatieren
Was man hinten schließt, sollte man definitiv vorne geöffnet haben. Also: Soll diese Zustimmung formatiert sein wie ein Absatz, dann braucht es ein am Anfang öffnendes und am Ende schließendes p-tag. Das Ganze funktioniert aber auch mit dem label-tag, das Contact Form 7 mittlerweile für die anderen Felder nutzt. Grundsätzlich würde es auch ohne weitere Auszeichnung funktionieren, sähe dann aber wahrscheinlich nicht gut aus.
Das Acceptance-tag schließen und die Zustimmung mit der Mail mitschicken
Das zweite fehlende tag ist die schließende acceptance. Das ist aber nach meinem Verständnis auch nur dann bedeutsam, wenn diese Zustimmung (oder auch Nicht-Zustimmung, siehe weiter unten) mit der Mail mitgeschickt werden soll. Dafür gibt es wiederum ein tag, das Sie in den Mailtext eingeben können. Diese Einstellung findet also nicht unter Formular, sondern unter E-Mail statt.
In der E-Mail, die Sie dann erhalten, steht an dieser Stelle (entsprechend des Beispieltextes):
Zugestimmt: Sie erklären sich damit einverstanden, … usw.
Fehlt das schließende acceptance-tag, dann steht im Mailtext schlicht:
Zugestimmt
Wesentlich ist das Mitschicken der (Nicht)-Zustimmung in meinen Augen aber auch nur dann, sofern diese Acceptance Checkbox optional ist. In diesem Fall wäre das Verschicken auch ohne Zustimmung möglich und der Hinweis, dass der/die Nutzer/in zum Beispiel mit der Speicherung nicht einverstanden ist, wesentlich. Im Mailtext stünde dann Nicht zugestimmt. Bei schließendem acceptance-tag gefolgt von dem Text, dem nicht zugestimmt wurde.
Solange sich das Kontaktformular ohne Zustimmung aber gar nicht verschicken lässt, erscheint es mir überflüssig, die Tatsache, dass die Zustimmung stattgefunden hat, in dem Mailtext noch einmal zu bestätigen.
Die Zustimmung in einem Satz
Wer es ganz genau nimmt, sollte die Auszeichnung also wie folgt wählen:
<p>[acceptance acceptance-123] Ihr Text, dem Nutzer zustimmen müssen.[/acceptance]</p>
oder:
<p>[acceptance acceptance-123 optional] Ihr Text, dem Nutzer zustimmen können.[/acceptance]</p>
Ist das alles überhaupt nötig?
Abschließend eine Anmerkung zum rechtlichen Sinn des Ganzen, den ich als Nicht-Juristen nicht beurteilen kann. Mittlerweile liest man immer wieder, dass die Zustimmung (Art. 6 1a DSGVO) nicht die beste Wahl sei. Viel naheliegender sei es, als Speichergrund die (vor)-vertraglichen Maßnahmen (Art. 6 1b DSGVO) zu wählen. Andere halten die berechtigten Interessen (Art. 6 1f DSGVO) für die passende Begründung. Auf lebenswichtige Interessen (Art. 6 1d DSGVO) hat sich jedenfalls noch keiner bezogen und technische Erfordernisse gibt es in der DSGVO unter Artikel 6 (Rechtmäßigkeit der Verarbeitung) nicht.
Braucht es diese Zustimmung tatsächlich? Ich weiß es nicht. Dieser Beitrag dient einzig dem Zweck zu zeigen, wie sich mit Contact Form 7 eine solche Zustimmung einrichten lässt.
Beitragsbilder: Britta Kretschmer
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