Wer sollte Domaininhaber sein?

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Sie haben sich entschieden: Eine eigene Domain, also die Adresse für eine Website, muss her. Flugs beauftragen Sie einen Webdesigner, der kümmert sich bestimmt auch darum. Vielleicht betreiben Sie aber auch schon seit Jahr und Tag eine Website, als deren Eigentümer Sie sich verstehen. Die Domain haben Sie damals aber gar nicht selbst angemeldet. Oder Sie wollen die Domain eines anderen übernehmen. In jedem Fall sollten Sie sich versichern, dass Ihre Domain auf Sie eingetragen ist oder wird. Alles andere kann nämlich im Laufe der Zeit zu massiven Problemen führen. Doch wie können Sie herausfinden, dass Ihnen Ihre Domain tatsächlich gehört?

Angenommen, die Domain Ihrer Website endet mit dem Kürzel .de für Deutschland. Alle Domains mit einer solchen Endung sind bei der DENIC eingetragen.

Was ist die DENIC ?

DENIC ist die Abkürzung für Deutsches Network Information Center, eine eingetragene Genossenschaft. Ihre Aufgaben sind der Betrieb und die Verwaltung der sogenannten Top-Level-Domain .de sowie alle damit einhergehenden Aktivitäten. Nachdem zunächst Universitäten Domainnamen in Deutschland verwaltet hatten, wurde 1996 die DENIC gegründet, um einen zuverlässigen rechtlichen Rahmen zu haben. Waren es im Jahr 1997 noch etwas über hunderttausend Domains, die die DENIC verwaltete, waren es im Jahr 2014 bereits knapp 16 Millionen. Tendenz steigend.

Theoretisch ist es möglich, eine .de Domain auch direkt bei der DENIC zu kaufen, jedoch sind die Preise recht hoch. Große Webspace-Anbieter kaufen Domains in Massen und können Ihnen die Registrierung einer Domain deshalb sehr viel günstiger anbieten. Oft geschieht dies im Rahmen eines Programmpaketes, bei dem eine begrenzte Anzahl an .de-Domains inklusive sind.

Was ist ein Domaininhaber in Deutschland?

Der Domaininhaber (Holder) ist der Vertragspartner der Registrierungsstelle und damit der an der Domain materiell Berechtigte, der den administrativen Ansprechpartner benennen darf. Er gilt als die haftbare Person, die im Falle einer Rechtsverletzung herangezogen werden kann, und hat daher nach deutscher Rechtsprechung auch Prüfungspflichten. Als zentraler Ansprechpartner muss der Domaininhaber mit einer Adresse eingetragen sein, über die er zu erreichen ist. Sofern es sich bei dem Domaininhaber oder einem Mitinhaber nicht um eine natürliche Person handelt, ist die entsprechende Firmierung mit Rechtsformzusatz (zum Beispiel GbR, GmbH) anzugeben.

Neben dem Domaininhaber gibt es noch zwei weitere Ansprechpartner, die jeweils mit ihrer postalischen Adresse eingetragen sind: Der Admin-C (Administrative Contact) als der administrative Ansprechpartner und der technische Ansprechpartner (Tech-C). Letzterer kann die IT-Abteilung einer Firma sein. Meist ist hier aber der Name des Webhosters eingetragen.

Es sind also verschiedene Ansprechpartner möglich. Bei Einzelunternehmern oder kleinen Betrieben sind Domaininhaber und Admin-C meist in einer Person vereint. In größeren Unternehmen ist es üblich, verschiedene Personen zu benennen.

Bei der DENIC oder per Whois-Abfrage Angaben prüfen

All diese Angaben können Sie, ähnlich wie bei einem Eintrag ins Handelsregister, prüfen. Auf der Website der DENIC gibt es die Möglichkeit der Abfrage: Sie geben den Namen einer deutschen Domain ein und erfahren nach einer Sicherheitabfrage alle wichtigen Ansprechpartner. Im internationalen Bereich, zum Beispiel bei Domains mit der Endung .com oder .net, geht dies über eine WHOIS-Abfrage.

Whois (englisch who is: wer ist) ist ein Protokoll, mit dem Informationen zu Internet-Domains und IP-Adressen und deren Eigentümern abgefragt werden können. Eine Website, die eine WHOIS Abfrage international ermöglicht, ist: https://www.whois.net/

Aus Datenschutzgründen können Sie Informationen über Eigentümer von .de Domains nicht mehr wie früher über das whois-Protokoll abfragen. Dies geht nur noch über das Angebot der DENIC.

Prüfen Sie Ihre Domain!

Es lohnt sich, diese Information für die eigene Website einmal zu prüfen. Definitiv sollten Sie, die Sie als Inhaber/in Ihres Einzelunternehmens oder kleineren Betriebes als verantwortliche Ansprechpartner/in im Impressum Ihrer Website stehen, auch Inhaber/in der Domain sein. Alles andere kann letztlich nur zu Problemen führen. Stellen Sie sich vor, die Person, die dort als Domaininhaber registriert ist, arbeitet längst nicht mehr für Sie. Oder ist unbekannt verzogen. Oder ist Ihnen noch nicht einmal persönlich bekannt.

Ohne diese Inhaberschaft sind nicht in der Lage, Ihre Domain umzuziehen oder zu kündigen. Ferner kann Ihnen passieren, dass die Registrierungsstelle einschreitet und die Domain stilllegt – zum Beispiel weil ihr aufgefallen ist, dass die Post-Adresse des genannten Inhabers nicht mehr aktuell ist. In diesem Fall haben Sie überhaupt keine Handhabe, an (vermeintlich) Ihre Domain in der nächsten Zeit heranzukommen. Im Zweifel setzen Sie sich also unbedingt mit der angegebenen Person in Verbindung und klären die Besitzverhältnisse.


Beitragsbild: Thorsten Schiller

 

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