Google Web Fonts selbst hosten

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– und wenn ja, dann wie?

Google Web Fonts selbst hosten funktioniert mittels CSS Attribut @font-face. Aber was ist mit der Lizenz?

Es ist noch nicht allzu lange her, da ging ein großer Aufschrei durch die Gemeinde: Wie bitte, man darf Google Fonts nicht mehr nutzen? Das darf doch wohl nicht wahr sein! Grund dafür war und ist noch immer natürlich die DSGVO. Wobei ja noch längst nicht geklärt ist, ob das Google Fonts Angebot und die DSGVO wirklich nicht kompatibel sind. Der Punkt ist nur: Wenn man davon ausgeht, dass man seither besser Google Web Fonts selbst hosten sollte, stellt sich auf jeden Fall die Frage, wie bitte schön das dann genau auszusehen hat, um nicht hinterher Ärger mit dem Urheber des Fonts zu bekommen. Die Antwort lautet: Vielleicht sollte man sich dazu mal die Lizenztexte der gewünschten Schriftart etwas genauer durchlesen.

Entscheidungen nötig: Google Fonts ja oder nein?

Darf man Google Fonts noch wie gehabt nutzen? Also die Schriften über eine stete Verbindung zu Google Servern beziehen? Ich habe keine Ahnung. Dies ist keine Rechtsberatung! Ich gehe nur davon aus, dass mit der DSGVO Entscheidungen nötig sind, die oft über die eigene Profession weit hinausgehen. So also auch in Sachen Google Fonts.

Wenn ich davon ausgehe, dass Google mit diesem Angebot gar keine Daten sammeln will, entscheide ich vielleicht, dass ich deren Fonts unproblematisch weiterhin nutzen kann. In der Datenschutzerklärung sollte ich das dann aber schon erwähnen und mich gegebenenfalls auf mein berechtigtes Interesse berufen. Bezweifle ich dies oder bin einfach nur unsicher, entscheide ich vielleicht, die Verbindung zu kappen. Wie das geht, darauf bin ich schon einmal Anfang des Jahres in meinem Beitrag Wie Sie für WordPress Google Fonts deaktivieren eingegangen.

Und wenn nein: Wie Web Fonts selbst hosten?

Wenn ich die Verbindung nun gekappt habe, muss was Neues her. Wieder steht eine Entscheidung an: Nutze ich fortan Systemschriftarten (und wenn ja, welche)? Oder will ich nun die Web Fonts selbst hosten?

Wie das mit den Systemschriftarten funktioniert, darauf bin seinerzeit schon in meinem Beitrag eingegangen. Großzügig ausgelassen habe ich hingegen die Frage, wie Sie fortan nun Web Fonts selbst hosten können. Und dies nicht, weil das so schwierig wäre. Anleitungen zur @font-face Regel, mit der sich die auf dem eigenen Server befindliche Schrift einbinden lässt, gibt es mittlerweile zuhauf, so zum Beispiel bei SELF HTML. Nur gehen all die Anleitungen nicht auf die Frage ein, was das denn eigentlich in Hinblick auf die Lizenz der Schrift konkret bedeutet.

Aufmerksam gemacht auf die Thematik hatte mich Fontsquirrel. Bei einer ganzen Reihe von Schriften besteht dort nämlich nicht die Möglichkeit, sie direkt in WOFF- und WOFF2-Dateien umzuwandeln, um sie so als Web Fonts selbst hosten und möglichst fix ausliefern zu können. Hingegen ist es möglich, den Font erst einmal herunterzuladen, um ihn dann im Rahmen des Fontsquirrel Webfont Generators wieder hochzuladen und schließlich umzuwandeln. Eines haben die Schriftarten, für die dieser Umweg nötig ist, jedenfalls gemeinsam: Sie wurden von ihren Autoren unter der SIL Open Font License 1.1 veröffentlicht.

SIL Open Fonts License 1.1 (OFL)

SIL Open Fonts License 1.1 (kurz: OFL) und Apache License Version 2.0 sind die beiden Lizenzen, die man bei Google Fonts findet. Wobei die allermeisten Google Fonts die OFL nutzen.

Auf den ersten Blick – und so lässt es sich überall nachlesen – steht OFL dem Selbsthosten nicht entgegen. Und doch hat die Nummer einen Haken. Der offenbart sich, wenn man sich mal die Mühe macht, den Lizenztext und auch die dazugehörigen FAQ genau zu lesen.

OFL gestattet das Verwenden, Studieren, Kopieren, Zusammenführen, Einbetten, Ändern sowie Weiterverteilen und sogar das Verkaufen modifizierter und unveränderter Kopien. Letzteres jedoch nur, sofern die Font Software oder eine ihrer Einzelkomponenten in Original- oder modifizierter Version nicht alleine verkauft werden.

Allerdings arbeitet OFL mit dem Begriff des Reservierten Fontnamen, und der darf bei modifierten Versionen des Fonts nicht benutzt werden (siehe PERMISSION & CONDITIONS Punkt 3 der OFL). Die Veröffentlichung einer modifizierten Version darf dann zudem nicht unter einer anderen Lizenz als der OFL stattfinden.

So weit so gut. Der entscheidende Punkt ist nun, dass das Erstellen einer WOFF-Datei mittels Fontgenerator (wahrscheinlich!) eine solche Modifikation bedeutet. Darauf weisen die OFL FAQ hin.

WOFF Version eines OFL Fonts unter neuem Namen veröffentlichen!

Der Eintrag 2.2 Can I make and use WOFF (Web Open Font Format) versions of OFL fonts? geht genauer auf die Anforderungen ein. Dort heißt es: »Sie dürfen eine WOFF Version eines OFL Fonts erstellen, nutzen und veröffentlichen, ohne den Fontnamen zu ändern, wenn:

  • die originalen Fontdaten unverändert bleiben, abgesehen von der WOFF Kompression und
  • die WOFF-spezifischen Metadaten entweder ganz weggelassen werden oder noch vorhanden sind und unverändert den Inhalt aller gleichwertigen Metadaten in der ursprünglichen Schriftart enthalten.« (Übersetzung: bk)

Fragen Sie sich jetzt auch: Woher soll ich das denn wissen? Dafür gibt es auch die passende Antwort. In demselben Eintrag heißt es weiter, dass die meisten WOFF-Tools und Online Services diesen beiden Punkten nicht entsprechen. Deshalb ist es nötig, dann den Web Font unter einem neuen Namen – am besten entsprechend dem der eigenen Domain – zu veröffentlichen. Inklusive OFL Lizenz.

Ich soll dem Werk eines anderen meinen Namen verpassen?

Ganz ehrlich, darüber bin ich erst einmal nicht hinweggekommen. Immerhin trage ich durch die Umwandlung in ein anderes Dateiformat überhaupt nicht zum schöpferischen Wert dieses Werkes bei. Also habe ich mir ein Schwänzchen gegoogelt, um Bestätigung und weitere Klärung zu finden. Allzu erfolgreich war ich damit allerdings nicht.

Seit die DSGVO in aller Munde ist, dreht sich alles unter dem Suchbegriff »Web Fonts selbst hosten« nur um die datenschutzrechtlichen Aspekte. Auf die Lizenzbedingungen geht hingegen kaum einer ein. Meist ist nur Rede davon, die Lizenzbedingungen zu beachten (auf diese wenig ergiebige Äußerung habe ich mich seinerzeit auch zurückgezogen). Oder wie in der genannten SELF HTML-Anleitung, dass OFL weitgehende Freiheiten für Benutzung und Änderung hergibt.

Die Frage ist ja auch, wie weitgehend die Umbenennung denn sein soll? Nun hatte ich mir dank SELF HTML verdeutlicht, dass es ja durchaus möglich ist, zumindest die WOFF2-Dateien von Google Fonts direkt zu beziehen. Gibt man nämlich die URL des zum Font gehörigen link-tags in die Adresszeile des Browsers ein, erhält man als Antwort die passenden @font-face Regeln. Die wiederum beinhalten als Quellen die URLs zu den passenden WOFF2-Dateien. Ihr Aufruf sorgt dann für den Download der jeweiligen WOFF2-Datei. Und diese Dateien haben definitiv andere Dateinamen. Die bestehen nämlich aus einem wilden Zeichenmix.

Bemerkenswert aber, dass die font-family immer noch denselben Namen trägt. Und zwar eben genau jenen Reservierten Fontnamen, der im Rahmen einer modifizierten Version ja nicht mehr vorkommen soll. Konsequenterweise komme ich da nur zu dem Schluss, dass aus font-family: ‚Lato‘ oder font-family: ‚Libre Franklin‘ eigentlich auch font-family: ‚Meine Domain‘ werden sollte.

Wäre schön, wenn sich dazu mal jemand äußern würde, der oder die tatsächlich was von Lizenzrecht versteht. Und nicht nur wie ich verzweifelt versucht, sich die Zusammenhänge irgendwie begreifbar zu machen.


Beitragsbild: Britta Kretschmer

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